Der VDZ hält sich in den einzelnen Punkte zum Änderungsbedarf – im Unterschied zum BDZV – öffentlich zurück: So besteht aus seiner Sicht „hinsichtlich der pressespezifischen Normen im Kartellrecht ein Bedarf an Deregulierung, um zukünftig wirtschaftlich sinnvolle Zusammenschlüsse zu ermöglichen. Die in den vergangenen 30 Jahren erheblich zugenommene internationale Konkurrenz im Verlagswesen erfordert heute mitunter andere Unternehmensstrukturen- und größen, denen der Gesetzgeber bei der Prüfung von Pressefusionen Rechnung tragen muss.“
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